Informationen werden vom neuen Vorstand überarbeitet - 19.07.2021

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INFOS für eine Gartenübergabe !

 

 Leider kommt es in der letzten Zeit bei der Vergabe neuer Gärten immer wieder zu Problemen.

Hier ein kurzer Hinweis, wie sich der alte und neue Pächter zu verhalten hat.

 

1.  Eine Neuverpachtung ist nur über den Vorstand zulässig - Warteliste

 

2.  Ich möchte meinen Garten abgeben, was muss ich befolgen ? 

 

3.  Als erstes den Vorstand schriftlich informieren.
     Die Kündigung muss bis zum 31.10.des Jahres beim Vorstand vorliegen und ist nur zum 31.12.       

     des Jahres möglich.  ( Bei vorhandenen Nachpächter ist eine frühere Übergabe möglich )

     Sinnvoll ist es auch dem Vorstand mitzuteilen, welchen Abstand (Preis) Sie für ihren Pachtgarten haben möchten.

 

4.  Sollten Sie bereits einen Nachpächter haben, teilen Sie dieses bitte dem Vorstand mit, der wird    

     mit Ihnen alles weitere besprechen.

 

5.  Bevor die Übergabe stattfindet, wird sich der Vorstand den Garten ansehen, ob der gewünschte Abstand realistisch ist.

     Auch möchte der Vorstand den/die neue/n Pächter/in persönlich kennen lernen.

 

6.  Sind die hier aufgeführten Punkte erledigt, kommt es zur Übertragung / Beitrittserklärung des  

     Garten`s, parallel  wird die finanzielle Angelegenheit - Bezahlung - im Beisein des Vorstandes

     zwischen den Parteien abgeschlossen.

 

 

 

 

 

 

   

 

 

Kleingärtnerverein Gleidingen e.V.