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Unser Verein

Herzlich willkommen

Der Kleingärtnerverein Gleidingen e.V. umfasst die Kolonien „Am Dammacker“ und „Am Mühlenberg“.

Sie liegen zum einen am Rande der Ortschaft Gleidingen, Richtung Heisede, und zum anderen nördlich der B 6, sozusagen vor der Golf-Anlage.
Unsere Gartenfreundinnen und -freunde bewirtschaften aktuell eine Fläche von insgesamt 64.870 qm. Davon „Am Dammacker“ 45750 qm und „Am Mühlenberg“ 19220 qm. Aufgeteilt ist diese Gesamtfläche in 161 Parzellen, die eine Größe zwischen 259 qm und 954 qm (Doppelgarten) haben.

Sollten auch Sie Interesse an einem Pachtgarten haben, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

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Freie Kleingärten

Wichtiges über Kleingärten


Drum prüfe, wer sich ewig bindet oder:
Wie kommt man an einen Kleingarten?

Einen Kleingarten pachten – das ist einfacher, als mancher denkt. Doch die Entscheidung für einen Kleingarten will sorgfältig durchdacht sein, prägt sie doch entscheidend das künftige Leben der ganzen Familie. Zur Entscheidungshilfe hier ein paar Fragen, die sich angehende Kleingärtner(-innen) zunächst unbedingt stellen sollten:

● Habe ich Lust, im Garten zu arbeiten?
● Habe ich Freude an der Natur, will ich eigene Erträge aus dem Garten?
● Reicht meine Freizeit für die Anforderungen, die der Garten stellt?
● Werden mein Partner, meine Kinder gerne mitmachen?
● Kann ich mich in einen Verein integrieren?
● Bin ich bereit, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen?

Alle Fragen mit „ja“ beantwortet? Wunderbar!
Dann könnte ein Kleingarten gut zu Ihnen passen.

Übrigens gibt es erhebliche Unterschiede zwischen einem Hausgarten hinter dem Eigenheim und einem Kleingarten. Hier wie da können Sie Ihre eigenen Gestaltungsvorstellungen verwirklichen. Während jedoch im Hausgarten nur Ihr eigener Geschmack Grenzen setzt, gibt es in Kleingärtnervereinen eine Gartenordnung, die den gärtnerischen Freiraum dort begrenzt, wo Natur- und Umweltschutz oder die Gestaltung der Gesamtanlage es erfordern. Ein Kleingarten kommt also in erster Linie für all jene in Frage, die nicht einen eigenen Hausgarten bewirtschaften können. Für viele Mieter von Wohnungen ist der Kleingarten der ideale Ausgleich zur Wohnsituation. Er bietet weitaus mehr als ein großer Balkon. Im Kleingarten findet man Entspannung vom Stress im Arbeitsleben; er ist geeignet, der Freizeit einen Sinn zu geben. Bei der Erziehung der Kinder wirkt der Kleingarten meist ein Leben lang nach.

Wenn Sie zum Schluss gekommen sind, dass ein Kleingarten für Sie das Richtige ist und in Ihr Leben passt, dann sagen wir Ihnen hier, wie Sie vorgehen sollten, um den für Sie richtigen Kleingarten zu bekommen:

● Es ist sinnvoll, den Ihrer Wohnung am nächsten gelegenen Verein zu wählen, denn so können Sie Ihren Garten ohne PKW oder öffentliche Verkehrsmittel erreichen. Das spart Geld und schont die Umwelt.

● Der Vorstand des Kleingärtnervereins wird Sie als Mitglied aufnehmen und in die Liste der Gartenbewerber einstellen. Ist gerade ein Garten verfügbar, wird er Ihnen zur Übernahme angeboten. Die Bewerberliste muss nicht in zeitlicher Reihenfolge angewendet werden.

● Sagt Ihnen ein verfügbarer Kleingarten zu, wird der Vorstand des Kleingärtnervereins einen Pachtvertrag mit Ihnen abschließen. Kleingärten können nur an Vereinsmitglieder verpachtet werden. Sie müssen also Mitglied sein, um Ihr Traumgärtchen pachten zu können.

Was kostet so ein Kleingarten?

● Die Pflanzen, die Laube und das, was Sie zur Gartenarbeit benötigen, übernehmen Sie in der Regel vom Vorpächter – gegen eine angemessene Entschädigung. Die Wertermittlung übernehmen eigens geschulte Schätzer.

● Neben der einmaligen Zahlung für die übernommenen Gegenstände und Einrichtungen fallen natürlich auch jährlich laufende Zahlungen an:

a) der Vereinsbeitrag
b) der jährliche Pachtzins
c) Versicherungsschutz für die Laube
d) Unfallversicherung
e) Müllentsorgungsgebühren
f) Stromkosten
g) evtl. Wassergeld

Die jährlichen Gesamtkosten liegen in der Regel zwischen 400,00 und 700,00€.

Was tut man in einem Kleingarten?

● Die Kleingärtnergemeinschaft pflegt und unterhält die Gemeinschaftseinrichtungen und -anlagen. Kurz gesagt: Jeder muss mal ran – und alle profitieren von der gemeinsamen Arbeit. Der Verein legt fest, wie viele Stunden die Mitglieder leisten müssen. Dabei werden allerdings die persönlichen Fähigkeiten und Neigungen berücksichtigt. Wird die Gemeinschaftsarbeit nicht erbracht, wird ein Ersatzbetrag in Geld verlangt. Vorstandsarbeit ist auch Gemeinschaftsarbeit.

● Ein Garten verlangt Ihnen viel Zeit ab. Sie sollten möglichst ein paar Mal in der Woche nach Ihrem Kleingarten sehen. Schnell kann einem der Garten unversehens im wahrsten Sinn des Wortes „über den Kopf wachsen“. Ein Tipp: Immer ein bisschen Arbeit ist besser als ein Kraftakt. So wächst auch die Liebe zum Garten und bleibt auf Dauer erhalten.

● Auch wenn Sie keinerlei gärtnerische Vorbildung besitzen, ist dies kein Hindernis. Sie haben immer hilfsbereite Gartennachbarn, die Ihnen im Notfall auch mal zeigen, wie man die Harke hält.

Haben Sie auch jetzt noch Interesse an der Übernahme eines eigenen Gartens? Dann melden Sie sich! Wir freuen uns auf Sie als unseren neuen Gartenfreund bzw. Gartenfreundin!

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Gartenordnung

Liebe Gartenfreundinnen und -freunde,

folgende Ruhezeiten sind im Sinne eines respektvollen Miteinanders zu beachten:

Vom 01. Mai bis 30. September:

  • Montag: 13 -15 Uhr und nach 19 Uhr.
  • Dienstag: 13-15 Uhr und nach 19 Uhr.
  • Mittwoch: 13 – 15 und nach 20 Uhr.
  • Donnerstag: 13 – 15 und nach 19 Uhr.
  • Freitag 13 – 15 und nach 19 Uhr.
  • Samstag nach 13 Uhr – 15 Uhr und nach 17 Uhr.
  • Sonn- und Feiertag ganztägig.

Bitte haltet Euch an die vorstehenden Ruhezeiten und ja…es gibt immer jemanden der Lärm auch innerhalb der Ruhezeiten macht. Sei es laute Musik oder lärmende Maschinen. Das ist nicht schön und wir versuchen so etwas auch immer gleich zu unterbinden. Aber auch wir sind nicht ständig vor Ort und bekommen auch nicht immer alles gleich mit. Versucht miteinander zu reden oder informiert uns. Aber bleibt fair und beginnt nicht damit, gegen den Lärm mit noch mehr Lärm anzugehen. Das führt zu nichts – auch wenn es frustrierend ist.

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Gartenübergabe

Sollten Sie Ihren Garten abgeben möchten/müssen, haben wir hier einige Punkte zusammengestellt, wie üblicherweise die Rückgabe eines Gartens an den Verein bzw. die Übergabe des Gartens an einen neuen Pächter (durch den Vorstand!) erfolgt:

  • Als Erstes ist der Vorstand mündlich/schriftlich über die Kündigung des Pachtverhältnisses zu informieren. Die schriftliche Kündigung muss dem Vorstand bis zum 31.10. des Jahres vorliegen und ist nur zum 31.12. desselben Jahres möglich.
  • Sollte die Neuverpachtung des Pachtgartens aufgrund bestehender Interessenten (z.B. Warteliste) früher möglich sein, ist eine Rückgabe des Pachtgartens auch unterjährig möglich. Interessenten können auch vom Vorpächter vorgeschlagen werden.
  • Eine Neuverpachtung des Pachtgartens ist grundsätzlich nur über den Vorstand möglich. Sollte der Vorstand begründete Bedenken gegen einen vom Vorpächter vorgeschlagenen Interessenten haben, kann dieser vom Vorstand abgelehnt werden.
  • Dem Vorstand ist mitzuteilen, welchen Abstand (Preis) der Vorpächter für die sich auf dem Pachtgrundstück befindlichen Werte (Gartenhaus, Anpflanzungen etc.) haben möchte bzw. auf welchen Preis sich Vorpächter/Interessent geeinigt haben. Der Vorstand behält sich vor, die Überschreibung eines Pachtgartens zu einem augenscheinlich überteuerten Preis abzulehnen.